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AGB

Allgemeine Ge­schäfts­be­dingungen Hunde­betreuung Circle of Life

Bei der erstmaligen Abgabe des Hundes erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Circle of Life für alle Betreuungsverträge zwischen den Parteien einverstanden.

Krankheiten/Impfungen

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die nachfolgend genannten Schutzimpfungen besitzt. Ein Nachweis aller Impfungen erfolgt einmal jährlich durch die Vorlage des Impfpasses oder einer Kopie des selbigen. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäss erfolgt sein, ist die Hundebetreuung von Circle of Life dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten.
Der Hundehalter sichert ebenfalls zu, dass der Hund regelmässig entwurmt wird. Der Hundehalter bestätigt dies mit der Unterschrift des Vertrages.

Versicherung

Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist bei Abgabe des Hundes an die Hundebetreuung Circle of Life auszuhändigen.

Tierärztliche Behandlung

Der Hundehalter ermächtigt Circle of Life ausdrücklich, einen Tierarzt mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen, sollte dies erforderlich sein. Die mit der Behandlung entstehenden Kosten werden vom Hundehalter getragen. Circle of Life ist dazu verpflichtet, den Hundehalter vor/während des Tierarztbesuchs umgehend zu kontaktieren.

Haftung

Sollte der betreute Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet der Eigentümer. Des weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, welche der Hund Menschen und/oder Tieren zufügt. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.

Eigene Gegenstände

Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt Circle of Life keine Haftung.

Probeaufenthalt, Läufigkeit, Maulkorb

Vor Aufnahme des Hundes wird ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter sowie ein Probeaufenthalt für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von Circle of Life festgelegt. Läufige Hündinnen können gegen Aufpreis aufgenommen werden. Sollte die Hündin entgegen der Aussage des Halters belegbar sein, so übernimmt Circle of Life keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung.
Circle of Life kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen.
Circle of Life behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen. Kranke oder verletzte Tiere können nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen werden.

Abholung

Der Hundehalter verpflichtet sich dazu, den Hund am vereinbarten Termin abzuholen. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden dem Hundehalter die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Es bleibt Circle of Life vorbehalten, einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

Verzögerungen, Frist

Bei eventuell absehbaren Verspätungen bezüglich der Bring- und Abholzeiten muss Circle of Life durch den Hundehalter/die Hundehalterin informiert werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, uns in einem solchen Fall unbedingt anzurufen! Bitte keine Informationen über Facebook, WhatsApp etc. senden, da diese möglicherweise zeitverzögert empfangen/gelesen werden.
Der Hund wird zwei Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins einem Tierheim übergeben. Das Tierheim wird von Circle of Life bestimmt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Beisserei

Sollte es zu einer Beisserei unter den Hunden kommen, werden diese selbstverständlich unverzüglich getrennt und im Falle einer Verletzung tierärztlich versorgt. Die Tierarztkosten werden dem Halter des jeweils anderen Hundes zugestellt, so dass sie diese über ihre Haftpflichtversicherung geltend machen können.

(Ansteckende) Krankheiten

Circle of Life behält sich vor, einen Hund, der Symptome einer (ansteckenden) Krankheit aufweist, nicht aufzunehmen und darüber hinaus von einem bereits geschlossenen Betreuungsvertrag aus diesem Grunde zurückzutreten.
Dies gilt insbesondere, sofern der Halter bis zum Bringtag keine Angaben gemacht bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat. In diesem Falle stehen dem Hundehalter keine Schadenersatzansprüche zu, insbesondere nicht bezüglich möglicher Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Hundes.

Futter

Das Futter wird vom Hundehalter für die Dauer des Aufenthalts des Hundes gestellt oder es werden dafür CHF 5.– pro Tag zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso ist der Hundehalter darum bemüht, von seinem Hund benötigte Medikamente an Circle of Life zu übergeben.

Kosten

Betreuungskosten sind im Voraus zu begleichen.

Datenblatt

Das Kundendatenblatt, ausgefüllt durch den Hundehalter, ist Bestandteil der AGB's und muss bei Abgabe des Hundes unterschrieben vorliegen. Für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen und/oder durch fehlende Daten im Kundendatenblatt entstehen, übernimmt der Hundehalter die volle Haftung.

Haltung

Circle of Life verpflichtet sich dazu, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Änderungen

Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam.

Datenschutz

Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

Kenntnisnahme

Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Hundehalter, die vorliegenden AGB's erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der Hundebetreuung Circle of Life in Boningen SO, diese kann am ordentlichen Gerichtsstand klagen. Anwendbar ist in jedem Fall Schweizerisches Recht.

Kontakt
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